StartUps / Existenzgründer

Als Existenzgründer betritt man in vielfältiger Hinsicht Neuland. Zumeist wird aber der primäre Focus auf das Produkt oder die Dienstleistung gelegt und die rechtlichen Aspekte, hier insbesondere Namens- und Markenrechte nicht bedacht.

Dies führt oft dazu, dass das Unternehmen nach einer Marketing- oder Googlekampagne eine Abmahnung erhält.

Die Idee des Gründers folgt dabei oft dem Enthusiasmus ohne vertiefende Recherchen, ob das Produkt oder der Produkt- bzw. Firmenname Rechte Dritter verletzt. Die Folgen der Abmahnung sind nach hiesiger langjähriger Erfahrung IMMER teurer, als die Einbindung eines spezialisierten Anwaltes im Vorfeld der Veröffentlichung.

Jedenfalls im Rahmen der Namensfindung für das Produkt oder das Unternehmen sowie der Produktidee erspart eine Recherche in den einschlägigen Datenbanken erheblichen Ärger. Nichts ist schlimmer, als Visitenkarten, Flyer, Werbevideos oder gar das Produkt selbst einzustampfen weil der verwendete Begriff oder das Produkt gegen eingetragene Rechte Dritter verstößt.

Soweit Sie Beratungsbedarf für sich jetzt schon bzw. nach Sichtung der nachfolgenden Checkliste sehen, können Sie mich gern anrufen. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, zudem habe ich Sonderkonditionen für StartUps im Rahmen eines Pauschalpreises. Dieser ist abhängig vom Beratungsumfang.

Im Rahmen der Gründungsstrategie sollten hinsichtlich geistigen Eigentums (IP) etc. folgende Checkliste abgearbeitet werden:

  • Kollidiert der Firmen- bzw. Produktname mit Rechten Dritter?
  • Sind die Recht am Logo vollständig für alle Verwertungsarten (Print, Web, Video, Markenanmeldung etc. unter Verzicht auf die Urheberrechtsnennung) erworben worden?
  • Sind alle Rechte an den Produkt- und sonstigen Fotos (Print, Web, Video, Markenanmeldung etc. unter Verzicht auf die Urheberrechtsnennung) vorhanden?
  • Sind bzw. sollen die o.g. immateriellen Werte bilanziell aktiviert werden?
  • Ist der Firmenname (soweit abweichend von einer Marke) z.B. Handelsregister und / oder als Marke eingetragen?
  • Sind mit entsprechenden Dritten Vertraulichkeits– / KnowHow-Schutz-Verträge geschlossen worden (wichtig bei Fördergeld- bzw. Beteiligungsgesprächen)
  • Wurde bei Auftragsprogrammierung ein Projektvertrag mit folgenden Mindestinhalt abgeschlossen:
    • Klare Definition des Auftrags (Lasten- & Pflichtenheft)
    • Berücksichtigung der OpenSource-Problematik damit keine Veröffentlichungspflicht der eigenen Programmierung geschaffen wird
    • Auskommentierung / Kennzeichnung bei Auftragsprogrammierung und Dokumentierung der jeweiligen OpenSource-Lizenztexte
    • Vollständige Übergabe des Quellcodes inkl. Dokumentation
    • Übertragung der räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrecht unter Verzicht auf die Urheberrechtsnennung
    • Regelung zu Änderungswünschen (change request)
    • Regelung der Prüf- und Abnahmeszenarien
    • Zahlungsmodalitäten (z.B. 1/3 bei Auftragsvergabe, 1/3 bei Fertigstellung und 1/3 bei Abnahme)
    • Konkurrenz- & Abwerbeverbot
    • Verschwiegenheit
    • Vertragsstrafenregelung
  • Wurden bei Softwarelizenzverträgen die folgenden Aspekte berücksichtigt?
    • Vertragliche Regelung des übertragenen Rechtes:
      • Zeitlich
      • Räumlich
      • Persönlich
    • Vertragsstrafe
    • Zahlungsweise
  • Wurden bei Softwaremiete / SaS / Cloudlösung folgende Punkte aufgenommen?
    • Vertragliche Regelung des übertragenen Rechtes:
      • Zeitlich
      • Räumlich
      • Persönlich
    • Vertragsstrafe
    • Zahlungsweise
    • Keine Haftung für Datenverlust / Backupverantwortlichkeit beim Verwender
  • Soweit Sie einen Shop betreiben wollen:
    • Gängiges Shopssoftware out oft he Box (keine individuelle Programmierung)
      • Verkaufsschritte / Erläuterung / Korrekturseite
      • Klare Cookiebehandlung und Zustimmungstool
      • Bestell- nicht Auftragsbestätigung
      • CMS
      • CRM
      • Impressum & Datenschutzhinweisseite
      • Schnittstelle Buchhaltung bzw. integrierte Buchhaltung
      • Schnittstelle Warenwirtschaftssystem bzw. integriert
      • Schnittstelle Steuerberater (meist DATEV)
      • Schnittstelle Bank soweit Buchhaltung integriert
  • Buchhaltungssoftware soweit nicht im Shop integriert
    • FiBu
    • Warenwirtschaft
    • Lohnbuchhaltung
    • Schnittstelle Shop
    • Schnittstelle Steuerberater (DATEV)
  • Geschäftsbedingungen
  • Widerrufsbelehrung und Übersendung des Textes
  • Regelung der Verpackungsrücknahme, Stichwort Verpackungsregister
  • Berücksichtigung der passenden EU-Richtlinien (Textilkennzeichnung, Batterie etc.)